von Julia Neumann
Es bleibt dabei, mögen sich die Unternehmer auch noch so ärgern: Gewerkschaftlich organisierte Flashmobs sind nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) legitime Arbeitskampfmaßnahmen!
In der Begründung des BAG (Az 1 AZR 972/08) erläutern die ArbeitsrichterInnen ihr Urteil wie folgt: Sie argumentieren, dass Flashmobs legitime Arbeitskampfmaßnahmen sind, da die Unternehmer Reaktionsmöglichkeiten haben, z.B. die Flashmob-Aktion zu beenden in dem sie die Aktivisten mit Hausverbot belegen, Ware wieder in die Regale räumen lassen oder betroffene Läden vorrübergehend schließen.

