Bundesarbeitsgericht: Flashmobs legal!

von Julia Neumann

Es bleibt dabei, mögen sich die Unternehmer auch noch so ärgern: Gewerkschaftlich organisierte Flashmobs sind nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) legitime Arbeitskampfmaßnahmen!
In der Begründung des BAG (Az 1 AZR 972/08) erläutern die ArbeitsrichterInnen ihr Urteil wie folgt: Sie argumentieren, dass Flashmobs legitime Arbeitskampfmaßnahmen sind, da die Unternehmer Reaktionsmöglichkeiten haben, z.B. die Flashmob-Aktion zu beenden in dem sie die Aktivisten mit Hausverbot belegen, Ware wieder in die Regale räumen lassen oder betroffene Läden vorrübergehend schließen.

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.